Termin-Anfrage
für Ihr Anliegen
Für Änderungsabnahmen nach §19 bzw. §21 StVZO sowie Gutachten zur Erst- oder Wiederzulassung ist eine Terminbuchung über unseren Online-Kalender leider nicht möglich. Da der erforderliche Zeitaufwand je nach Art der Fahrzeugänderung, Umfang der Umbauten und den vorhandenen Unterlagen stark variieren kann, vergeben wir diese Termine ausschließlich individuell. Nutzen Sie einfach das nachfolgende Formular und schildern Sie Ihr Anliegen. Idealerweise fügen Sie direkt alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise den Fahrzeugschein oder vorhandene Gutachten, bei. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich mit einem passenden Terminvorschlag bei Ihnen.